Der AKG

  • Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist im Universitätsgesetz (§ 42 UG) verankert. Die Mitglieder des AKG werden von den vier Kurien im Senat nominiert und haben die Aufgabe, Diskriminierungen durch Universitätsorgane auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegenzuwirken. Wir beraten und unterstützen die Angehörigen und Organe der Universität in diesen Angelegenheiten.  
  • Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist für alle Universitätsangehörige zuständig. Neben dem wissenschaftlichen Universitätspersonal, dem allgemeine Universitätspersonal und den Studierenden beratet der AKG auch Bewerberinnen und Bewerber um Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis zur Montanuniversität oder Aufnahme als Studierende. 
  • Der Arbeitskreis tritt für Antidiskriminierung und Chancengleichheit ein.
  • Alle Mitglieder des AKG sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Der AKG handelt weisungsfrei und ohne Auftrag.