Aufgaben des AKG
- Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist involviert in alle Personalverfahren der Universität, von der Stellenausschreibung bis zu Bewerbungsgesprächen.
- In Berufungen zu Professuren begleitet der Arbeitskreis das gesamte Verfahren.
- Der AKG ist in den gesamten Ablauf von Habilitationsverfahren einbezogen.
- Zur Überprüfung der Frauenquote in universitären Kollegialorganen und Gremien führt der AKG Gender Monitoring durch.
- Der AKG hat das Recht auf Einrede der unrichtigen Zusammensetzung eines Kollegialorgans bzw. das Recht auf Anrufen der Schiedskommission.
- Der AKG engagiert sich für die Umsetzung von Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie.