Aufgaben des AKG

  • Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen (AKG) ist involviert in alle Personalverfahren der Universität, von der Stellenausschreibung bis zu Bewerbungsgesprächen. 
  • In Berufungen zu Professuren begleitet der Arbeitskreis das gesamte Verfahren.
  • Der AKG ist in den gesamten Ablauf von Habilitationsverfahren einbezogen. 
  • Zur Überprüfung der Frauenquote in universitären Kollegialorganen und Gremien führt der AKG Gender Monitoring durch. 
  • Der AKG hat das Recht auf Einrede der unrichtigen Zusammensetzung eines Kollegialorgans bzw. das Recht auf Anrufen der Schiedskommission. 
  • Der AKG engagiert sich für die Umsetzung von Chancengleichheit und Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie.